Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nutshell Films GmbH
(Stand: 13. März 2025)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Nutshell Films GmbH. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde die Anerkennung dieser AGB.
§ 2 Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande. Angebote sind 14 Tage verbindlich. Änderungen des Auftragsumfangs können zu Mehrkosten führen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Die vom Kunden übermittelten Informationen (z. B. Briefings) sind Bestandteil der Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungen von Nutshell Films
- Leistungsumfang: Die Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und ergänzenden schriftlichen Briefings.
- Mehraufwände: Der Kunde wird rechtzeitig über Mehraufwände, die 10% der Angebotssumme übersteigen, informiert. Fehlt ein schriftlicher Widerspruch binnen drei Tagen, gelten diese als genehmigt.
- Leistungsverweigerung: Nutshell Films behält sich das Recht vor, Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen zu verweigern.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Mitwirkung: Der Kunde stellt alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereit und erstellt Sicherheitskopien überlassener Daten.
- Rechtsfreistellung: Alle bereitgestellten Daten müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Kunde stellt Nutshell Films von Ansprüchen Dritter frei.
- Zeitplan und vereinbarte Termine:
a) Verbindlichkeit: Der zu Projektbeginn bestätigte Zeitplan und vereinbarte Termine sind verbindlich.
b) Kurze Verzögerungen: Verzögerungen von bis zu 14 Tagen können durch Nutshell Films angepasst werden, sofern dies zumutbar ist.
c) Längere Verzögerungen: Bei Verzögerungen von mehr als 14 Tagen trägt der Kunde die Mehrkosten.
d) Ab 30 Tagen Verzögerung: Verzögert sich das Projekt durch den Kunden um mehr als 30 Tage, ist eine einmalige Aufwandsentschädigung von 75% der verbleibenden Projektsumme für die reservierten Kapazitäten und entsprechend entgangene Aufträge anderer Kunden fällig. Bereits erbrachte Leistungen oder weiter belegbare Kosten Dritter werden gesondert in Rechnung gestellt. - Kommunikation: Verzögerungen sind frühzeitig und schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Mitwirkung und Leistung Dritter
- Nutshell Films darf zur Auftragserfüllung Mitarbeiter, Dritte oder Subunternehmen einsetzen und den erforderlichen Informationsaustausch vornehmen. Der Kunde ist an die Lizenz- und Nutzungsbedingungen Dritter gebunden.
§ 6 Stornierungsbedingungen
- Vor Produktionsbeginn:
- Nach Auftragserteilung: 30% der Angebotssumme.
- Nach Beginn der Konzeption/Planung: 60% der Angebotssumme. - Nach Produktionsstart: Während Vor-Produktion, Dreharbeiten und Post-Produktion 100% der Angebotssumme.
- Höhere Gewalt: Bereits entstandene Kosten (z. B. Drittanbieter, Vorarbeiten) trägt der Kunde.
- Arbeitsresultate: Erstellte Arbeitsresultate und Nutzungsrechte gemäss Vereinbarung werden nach Zahlung übergeben.
§ 7 Nutzungsrechte
- Einfache Nutzungsrechte: Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Der Verwendungszweck ist im Angebot schriftlich festgehalten.
- Rohmaterial: Alle weiteren Rechte, insbesondere an Rohmaterial, verbleiben bei Nutshell Films.
- Einschränkungen: Ohne schriftliche Zustimmung sind Weiterverkäufe, Veränderungen oder Nutzungen durch den Kunden und andere Dritte untersagt.
- Marketing: Nutshell Films hat das Recht, fertige Produktionen für Marketingzwecke zu verwenden und den Kunden als Referenz anzugeben, sofern dieser nicht widerspricht.
§ 8 Zahlungsbedingungen
- Akontozahlungen: 50% bei Auftragserteilung
- Fälligkeit: Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar.
- Verzug: Bei Zahlungsverzug kann Nutshell Films Leistungen einstellen.
§ 9 Haftung
- Nutshell Films haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden. Für Datenverluste oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Liefertermine
- Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als Fixtermine vereinbart. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Kundenseitige Mitwirkungsverzögerungen verlängern die Lieferzeit entsprechend.
§ 11 Sonderregelungen
- Wetteroptionen bei Dreharbeiten: Bei witterungsabhängigen Dreharbeiten wird ein Ausweichdatum festgelegt. Falls auch dieses Datum nicht genutzt werden kann und ein neuer Termin erforderlich ist, trägt der Kunde die vollen Kosten des ursprünglichen Drehtags. Ein neuer Drehtag und die entsprechende Planung werden erneut separat offeriert.
- Abnahme: Änderungswünsche sind bei der Abnahme zu protokollieren. Änderungen ausserhalb der vereinbarten Revisionsrunden werden zusätzlich berechnet.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.