Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutshell Films GmbH
Stand: 13. März 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Nutshell Films GmbH. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde die Anerkennung dieser AGB.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande. Angebote sind 14 Tage verbindlich. Änderungen des Auftragsumfangs können zu Mehrkosten führen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Leistungen von Nutshell Films
Die Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und ergänzenden schriftlichen Briefings. Der Kunde wird rechtzeitig über Mehraufwände informiert, die 10% der Angebotssumme übersteigen.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereit. Alle bereitgestellten Daten müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Kunde stellt Nutshell Films von Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Mitwirkung und Leistung Dritter
Nutshell Films darf zur Auftragserfüllung Mitarbeiter, Dritte oder Subunternehmen einsetzen. Der Kunde ist an die Lizenz- und Nutzungsbedingungen Dritter gebunden.
§ 6 Stornierungsbedingungen
Nach Auftragserteilung: 30% der Angebotssumme. Nach Beginn der Konzeption/Planung: 60%. Nach Produktionsstart: 100% der Angebotssumme.
§ 7 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Alle weiteren Rechte, insbesondere an Rohmaterial, verbleiben bei Nutshell Films. Nutshell Films hat das Recht, fertige Produktionen für Marketingzwecke zu verwenden.
§ 8 Zahlungsbedingungen
50% Akontozahlung bei Auftragserteilung. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann Nutshell Films Leistungen einstellen.
§ 9 Haftung
Nutshell Films haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden. Für Datenverluste oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Liefertermine
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als Fixtermine vereinbart.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.